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Rea Papke | PHOTOGRAPHY - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rea Papke Photography, Stand 2011


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden (Negative, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form usw.).


II. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.


III. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

1. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das einfache/private Nutzungsrecht geht an den Auftraggeber. Dies geschieht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

2. Jegliche Form der kommerziellen Nutzung seitens des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Genehmigung der Fotografin. Diese wird gesondert  in Rechnung gestellt.

3. Bei der Verwertung der Bilder kann die Fotografin verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern, dass der Name der Fotografin mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.

4. Die Weitergabe digitaler Lichtbilder im Internet, in Intranets und auf Datenträgern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

5. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die digitalen Rohdaten (RAW) und Negative verbleiben im Besitz der Fotografin.

6. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial im JPEG Format. Die Abgabe der unbearbeiteten Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

7. Die Fotografin ist berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (Webseite, Ausstellungen, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), sofern dem nicht umgehend widersprochen wird.


IV. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

V. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

2. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen.


VI. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt hat.

2. Für den Verlust oder Schaden an Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Die Fotografin verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

4. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

5. Trotz grösster Sorgfalt und Zusammenarbeit mit Fachlaboren besteht die Möglichkeit, dass sich bei Nachbestellungen und Vergrösserungen Abweichungen in Farbe, Helligkeit oder Kontrast gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farb-, Helligkeits- und Kontrastdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erhebliche Mängel.

6. Die Organisation von Aufträgen und deren Ausführung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch die Fotografin durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen, etc.), nicht zu dem Vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden. Die geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gutgeschrieben. Für Mehrkosten, die durch die Buchung Dritter (Ersatzfotograf) entstehen, wird nicht gehaftet.

7. Die Fotografin kann den Auftrag teils durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

8. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.


VII. Honorare

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten und Auslagen (Reisekosten, Spesen wie Übernachtung, Versandkosten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Werke Eigentum der Fotografin.

4. Wird der Auftrag nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Unterzeichnung der Auftragserteilung storniert, entstehen dem Auftraggeber Kosten in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars. Stornierungen drei Monate vor dem vereinbarten Termin werden mit 30%, vier Wochen vor Auftragstermin mit 50% und eine Woche mit 75% des Auftragswertes berechnet. Eine Terminverschiebung von Seiten des Auftraggebers ist einer Stornierung gleich zu setzen.


VIII. Schlussbestimmungen

1. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Sitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.


IX. Salvatorische Klausel

1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

2. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.